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Sichere Instandhaltung nach dem Arbeitsschutzgesetz
Ein Gebäudeeigentümer hat die Pflicht, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen, und dazu gehört auch das Dach.

Sichere Instandhaltung gemäß der Verordnung über die Arbeitsbedingungen

DAS DACH ALS SICHERER ARBEITSORT
Die Regierungen fördern die Einführung nachhaltiger Technologien in Gebäuden, was zu immer mehr Innovationen und Anwendungen auf Dächern führt, wie z. B. Sonnenkollektoren, Wärmepumpen und andere elektrische Anlagen. Alle diese Anlagen müssen gemäß den Vorschriften der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicher gewartet werden können. Dabei hat der Gebäudeeigentümer die Pflicht, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen, und dazu gehört auch das Dach.

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz besagt, dass sowohl der Planer als auch der Bauherr dafür verantwortlich sind, zu beurteilen, ob ein Gebäude sicher instand zu halten ist. Dennoch bleibt der Bauherr letztlich immer verantwortlich, sagt Harry Spies, Betriebsleiter bei Aboma. "Vor allem bei Neubauten wird das Dach als Stellfläche für alle möglichen Installationen genutzt, aber die Tatsache, dass diese Installationen auf sichere Weise gewartet werden müssen, wird regelmäßig übersehen." Duco Opdam, Sicherheitsberater bei Aboma, fügt hinzu: "Es ist daher wichtig, schon bei der Planung auf das Dach als sicheren Arbeitsplatz zu achten, anstatt erst am Ende zu prüfen, was man sich ausgedacht hat. Dann ist es oft eine Lektion im Umgang mit Enttäuschungen."

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Draufsicht auf die Dächer von mehrstöckigen Gebäuden, viele Lüftungsrohre auf dem Dach des Hauses und verschiedene Kommunikationen von oben

Wartungsdatei

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird während der Planung eines Gebäudes erstellt, insbesondere um zu beurteilen, ob ein Gebäude sicher gebaut werden kann, erklärt Spies. "Er stützt sich auch auf eine Arbeitsschutzakte, in der beschrieben wird, wie das Gebäude sicher gewartet werden kann. Man kann es sich als das Wartungsheft eines Gebäudes vorstellen. Dies sollte in erster Linie vom Planer initiiert werden, aber auch der Bauherr spielt dabei eine Rolle. Er muss sich vergewissern, dass die planende und die ausführende Partei die Vorschriften der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz einhalten. Opdam: "Und das wird schnell übersehen, vor allem bei ebenerdigen Häusern. Oft wird vergessen, dass die Wärmepumpe auf dem Schrägdach regelmäßig vom Installateur gewartet werden muss. Wenn dies nicht sicher möglich ist, wird ein Installateur die Wartung nicht durchführen. Formal können Sie sich als Hausbesitzer an Ihren Bauherrn wenden, weil er es versäumt hat, ein sicheres und wartungsfähiges Gebäude im Sinne des Gesetzes zu errichten. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied zwischen ebenerdigen Häusern, Wohnblocks mit einem
VvE oder Wohntürme".

Strategie für die Arbeitshygiene

Wie wird das Dach zu einem sicheren Arbeitsplatz? "Vom Arbeitsschutzgesetz ausgehend, geht man die Strategie der Arbeitshygiene durch", sagt Spies. "Das heißt, die Reihenfolge, in der man Maßnahmen ergreifen muss, damit die Arbeit so gesund und sicher wie möglich durchgeführt werden kann. Das beginnt mit einem Quellenansatz, bei dem Sie ein Risiko vollständig ausschalten. Stellen Sie also eine Wärmepumpe möglichst nicht auf das Dach, sondern in den Garten. Wenn das nicht geht, sollten Sie kollektive Maßnahmen in Erwägung ziehen, wie z. B. die Anbringung eines Dachrandes oder eines Geländers. Wenn auch das nicht in Frage kommt, dann greift man auf eine Leinenanlage zurück." Opdam: "Je weiter unten in der Strategie der Arbeitshygiene, desto höher ist das Niveau der Unterweisung. Und was die Kosten angeht, so ist eine Quellen- oder Sammelmaßnahme auf Dauer oft günstiger. Es ist also wichtig, eine möglichst hohe Priorität in der Arbeitshygienestrategie anzustreben. Und alle diese Entscheidungen müssen in den Arbeitsschutzplan und die Arbeitsschutzakte aufgenommen und begründet werden.

Was oben skizziert wurde, gilt nicht nur für den Neubau, sondern auch für die umfassende Renovierung oder Umgestaltung von Gebäuden. "Wir von Aboma betrachten die Instandhaltung eines Gebäudes ganzheitlich", sagt Spies. "Neben dem Dach beurteilen wir zum Beispiel auch, ob Wasch- und kleinere Wartungsarbeiten an der Fassade sicher durchgeführt werden können. Und wenn nötig, geben wir Ratschläge für mögliche Anpassungen. Wir bieten unseren Kunden auch Schulungen zu diesen Themen an, um das Wissen über die Pflichten und Anforderungen der Gesetze und Verordnungen aufzufrischen."   

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