Die Gefahr von Arbeitsunfällen ist im Baugewerbe am größten. Jedes Jahr passieren zu viele Unfälle, manchmal mit schwerwiegenden Folgen. Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen verlangt von den Arbeitgebern, dass sie die Risiken im so genannten Risikoinventar und Bewertungsplan bewerten und beschreiben. Anschließend sollte ein Aktionsplan darüber Auskunft geben, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Risiken zu minimieren. Etwas mehr als die Hälfte der Bauunternehmen verfügt über eine Risikoinventarisierung und -bewertung (RI&E), aber nur die Hälfte von ihnen hat auch einen Aktionsplan. Obwohl dies für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, verfügen also drei Viertel der Bauunternehmen nicht über einen schriftlichen Aktionsplan für Risiken.
Was sind die Risiken?
Langfristige Arbeitsunfähigkeit aufgrund körperlicher Belastung ist häufig. Stürze und Stolpern sind die häufigsten Unfälle. Körperliche Belastungen sind daher ein großes Risiko. Ein großer Teil der Bauunfälle wird durch Stürze und Stolpern verursacht. Unfälle durch unsichere Arbeiten in der Höhe sind ebenfalls von Bedeutung. Sicherheit ist ein wichtiges Thema, und jeder Unfall erfordert eine umfassende Bewertung, wie er passieren könnte und wie er verhindert werden kann. Die Risikoanalyse ist kein statisches Konzept, sondern die Arbeiten ändern sich ständig, was bedeutet, dass sich auch die Risiken ändern.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Risiken werden in Kategorien eingeteilt. Die erste Kategorie ist geringes Risiko, dann mittleres Risiko und Kategorie 3 bedeutet hohes Unfallrisiko. Es versteht sich von selbst, dass die Schutzausrüstung auf die Risikoklasse zugeschnitten ist. Bei Arbeiten auf Baustellen wird die durchschnittliche Arbeit als Kategorie 2, also als mittleres Risiko, eingestuft. Die Arbeitsrisiken Heben, Schieben, Ziehen und Tragen sind die häufigsten. Arbeiten in der Höhe oder mit speziellen Maschinen werden als Kategorie 3 eingestuft. Es ist bekannt, dass keine Bauarbeiten außerhalb der Risikokategorie liegen.
Im Falle von persönlicher Schutzausrüstung ArbeitsschuheHandschuhe und Regenkleidung der Kategorie I. Schutzbrille, Sicherheitsschuhe und Helm der Kategorie II. Auffanggurte, chemikalienbeständige Kleidung oder Pressluftmasken sind Beispiele für Kategorie III. Für alle Schutzausrüstungen werden Qualitätsstandards festgelegt. Zu den Qualitätsstandards gehören mindestens ein CE-Zeichen und eine Gebrauchsanweisung. Der Hersteller muss ein technisches Dossier über das Produkt vorlegen und angeben, welche Sicherheit erwartet werden kann. Die meisten Schutzausrüstungen zielen auf lebenswichtige Teile wie Kopf, Augen, Ohren, Hände und Füße ab. Bei Produkten der Kategorie III handelt es sich oft um einen vollständigen persönlichen Schutz.
Persönlicher Schutz
Um sicher zu arbeiten, können Schutzausrüstungen, die auf wichtige Teile abzielen, dazu beitragen, Schlimmeres zu verhindern. Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, geprüfte Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, sondern auch, dass die Arbeitnehmer diese entsprechend der Gebrauchsanweisung benutzen. Klare Informationen über die Sicherheit und den richtigen Gebrauch der Ausrüstung sind wichtig. Diese Art der regelmäßigen Informationsweitergabe sollte auch in einen Aktionsplan aufgenommen werden.
Das Herunterspielen von Risiken, um Zeit zu sparen, ist indiskutabel, aber üblich. Die Einstellung zum sicheren Arbeiten sollte vom Arbeitgeber gefördert werden, und die Arbeitnehmer sollten die gebotene Sicherheit ernst nehmen.