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Denkmal für die Öffentlichkeit zugänglich? Maßnahmen ergreifen

Monument für die Öffentlichkeit zugänglich? Maßnahmen ergreifen

Die teilweise Öffnung von Denkmälern und Kirchengebäuden birgt für die Eigentümer zunehmende Risiken, wie Brandstiftung, Vandalismus und Diebstahl. Es ist wichtig, die Risiken zu kennen, zu verhindern oder zumindest zu verringern. Und eine Präventionspolitik für die offenen Gebäudeteile durchzusetzen. Die Versicherung verlangt dies. Denken Sie zum Beispiel an Folgendes:

Allgemeine Präventionsanforderungen:

  • Stellen Sie selbstlöschende Abfallbehälter aus Stahl auf und sorgen Sie dafür, dass sie täglich geleert werden.
  • Verwenden Sie keine Dekorationen aus Plastik oder brennbaren Materialien.
  • Hängen Sie eine Löschdecke auf.
  • Behandeln Sie Vorhänge, Teppiche und andere Stoffe mit einem feuerhemmenden Mittel.
  • Leeren Sie regelmäßig die Sammelboxen/Spendenboxen für die Erhaltung des Denkmals oder des Kirchengebäudes.

Speziell für Kirchengebäude oder Denkmäler mit der Möglichkeit, Kerzen abzubrennen: 

  • Verwenden Sie nur Kerzentabletts mit Abstandshaltern.
  • Löschen Sie nach dem Schließen des (Kirchen-)Gebäudes alle Kerzen aus.
Präventionspolitik

(Bild: Valery Voennyy)

Ratschläge zur Prävention:

  • Machen Sie die Trennwand zwischen dem Rest des Kirchenraums/Denkmals und dem offenen Bereich rauchdicht. Bei Rauchschäden muss manchmal ein Teil der betroffenen Anstriche aufgrund ihres Alters vom Versicherten selbst bezahlt werden (sogenannte Kompartimentierung).
  • Installieren Sie eine Brandmeldeanlage mit Rauchmeldern (mit Rufumleitung).
  • Ernennen Sie (Kirchen-)Wächter und sorgen Sie für Kameraüberwachung.
  • Legen Sie wertvolle Gegenstände in eine verschlossene Vitrine.
  • Stellen Sie vorsichtshalber - sofern nicht erforderlich - ausreichende Feuerlöschgeräte bereit.

Versicherung für den Fall eines Diebstahls
In den meisten Policen sind Diebstahl und Vandalismus im Freien nicht versichert, Brandstiftung hingegen schon. Achtung! Diebstahl aus dem nicht offenen Bereich des Zimmers ist nur versichert, wenn Sie eine Einbruchdiebstahlversicherung oder eine umfassende Inventarversicherung abgeschlossen haben. Allerdings muss dann eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zwischen dem offenen Bereich und dem Rest des Gebäudes oder des Kirchenraums ist ein   Es muss eine architektonische Trennwand vorhanden sein, die die Öffnung zwischen dem Rest des Denkmals und dem offenen Teil vollständig verschließt. Oder es gibt, wie z. B. bei mehreren Kirchen, eine mindestens 2,5 m hohe architektonische Trennwand, über der sich eine Einbruchmeldeanlage befindet, die eine Meldung an einen Ereignisraum enthält.
  • Der (Kirchen-)Raum sollte vollständig umschlossen sein. Dies ist auch im Zusammenhang mit den oben genannten Empfehlungen für eine rauchdichte Trennwand besonders wichtig.

Präventionspolitik

Sicherheit
Darüber hinaus ist es ratsam, bei der Eröffnung zu prüfen, ob für den Eigentümer andere Risiken bestehen, die nicht mit der Immobilie zusammenhängen, wie z. B. die Haftung im Zusammenhang mit der Sicherheit der Besucher und der anwesenden Freiwilligen. Es können Situationen entstehen (z. B. Verletzungen), für die der Eigentümer verantwortlich ist und für die er von Dritten zur Rechenschaft gezogen werden kann. 

Schließlich sollte sich der Eigentümer darüber im Klaren sein, dass es von Bedeutung ist, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, z. B. mit gastronomischen Einrichtungen und den damit verbundenen Einnahmen. In diesem Fall ist es eine gute Idee, einen Berater zu engagieren.

Der obige Artikel wurde von Donatus Insurance zur Verfügung gestellt.

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