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'Achten Sie auch nach der Fertigstellung auf den Brandschutz'
Jeroen Tempels: "Wir sorgen dafür, dass viele Gebäude in den Niederlanden brandsicher sind."

Achten Sie auch nach der Fertigstellung auf den Brandschutz".

Inspektion und Kontrolle

"Die Überprüfung des Brandschutzes darf keine Nebensache sein", warnt Jeroen Tempels, Direktor und Inhaber von WIHA Fire Prevention. "Wenn Änderungen an einem Gebäude über unser Logbuchsystem gemeldet werden, können wir überprüfen, ob es immer noch so sicher ist wie bei seiner Fertigstellung."

WIHA Brandverhütung bietet ein breites Spektrum an baulichem und passivem Brandschutz. "Wir machen Gebäude sicher, damit Menschen im Brandfall sicher fliehen können und damit nur ein Raum ausbrennt und nicht das ganze Gebäude", sagt Tempels. "Kurz gesagt: Wir retten Leben und begrenzen Schäden."

Nach Fertigstellung

Er fuhr fort: "Wir sorgen dafür, dass viele Gebäude in den Niederlanden brandsicher sind. Aber es ist wichtig zu betonen, dass der Brandschutz auch nach der Fertigstellung beachtet werden muss. Gebäude verändern sich während der Nutzung: Denken Sie an kleinere Renovierungen und Anpassungen von Wifi-Netzwerken, Stromversorgungen und Elektrizität. Dabei werden manchmal auch Brandschutzbarrieren entfernt oder ein Loch in eine feuerfeste Wand geschlagen. Das Gebäude hat dann nicht mehr die Brandsicherheit, die es bei der Fertigstellung hatte."

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Logbuch

Bei jeder Änderung muss daher überprüft werden, ob das Gebäude noch brandsicher ist. WIHA verfügt zu diesem Zweck über ein Logbuchsystem. Tempels: "Wir führen über jedes Projekt ein Logbuch mit Bauplänen und Fotos. Darin steht, was wir gemacht haben, wie viele Minuten Feuerwiderstand die Durchdringung hat und welche Materialien verwendet wurden, zusammen mit Links zu Prüfberichten und Zertifikaten für diese Materialien. So weiß der Bauherr genau, wie die Situation ist. Bei jeder Änderung kann er eine Meldung in das Logbuch eintragen. Wir können dann vorbeikommen und prüfen, ob der Brandschutz noch in Ordnung ist und Mängel sofort beheben. Das machen aber längst nicht alle Bauherren."

Verantwortlich

Nach dem Baugesetzbuch ist der Eigentümer oder Nutzer des Gebäudes für die Sicherheit verantwortlich. Er muss eine angemessene Wartung und Inspektion durchführen lassen. Tempels: "Aber 'angemessen' ist in diesem Zusammenhang nicht definiert: zweimal im Jahr oder einmal alle fünf Jahre? Was sinnvoll ist, hängt von der Funktion des Gebäudes ab. Ein dynamisches Umfeld wie ein Produktionsbetrieb, in dem ständig Maschinen eingestellt oder bewegt werden, erfordert häufigere Inspektionen als beispielsweise ein Lagerraum, in dem sich wenig ändert. Der Eigentümer muss entscheiden, wie oft er Inspektionen für notwendig hält. Das Tückische daran ist, dass unsere Arbeit oft hinter Decken oder anderweitig verborgen ist. Und dann gilt: Aus den Augen, aus dem Sinn. Brandschutz ist für viele ein vernachlässigtes Thema. Zum Glück gibt es Eigentümer, die ein- oder zweimal im Jahr alles überprüfen lassen, aber es gibt auch Objekte, die wir nach Fertigstellung nie besuchen. Wir möchten allen Gebäudeeigentümern sagen: Denken Sie an Ihre Sorgfaltspflicht und machen Sie sich bewusst, dass Sie für die Menschen in Ihrem Gebäude verantwortlich sind. Sie können es so einfach richtig machen."  

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