Gebäudesicherheit beginnt mit einer verantwortungsvollen Inbetriebnahme. Aber wer ist dieser Kunde: der Bauherr, der Entwickler oder der Bauunternehmer? Und was verstehen wir unter einer verantwortungsvollen Inbetriebnahme? "Die Auftraggeberschaft ist in Gesetzen und Vorschriften garantiert", sagt Max Oostendorp, Senior Consultant bei Aboma. Die Erstellung eines projektspezifischen Gesundheits- und Sicherheitsplans ist bereits in der Entwurfsphase vorgeschrieben. Aboma kann Kunden mit Coaching und Schulungen unterstützen, zum Beispiel für die Entwurfsphase des V&G-Koordinators.
Der rechtliche Bauherr ist derjenige, "in dessen Auftrag und/oder auf dessen Initiative ein Bauwerk errichtet wird". Dies kann ein Bauunternehmer, ein Bauträger oder der Bauherr sein. Der Bauprozess ist jedoch ein Zusammenspiel von gemeinsamen Verantwortlichkeiten und Vereinbarungen. "Die Bauunternehmer sind in der Regel schon weiter als die Bauherren, wenn es um die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz geht. Erfreulicherweise nehmen auch immer mehr Bauträger und Bauherren an unseren Schulungs- und Coachingprogrammen teil. Wir durften sogar schon die Arbeitsaufsichtsbehörde schulen", sagt Oostendorp, der über verschiedene KAM-Stellen als Berater zu Aboma kam. "Sicheres Bauen und Instandhalten beginnt in der Planungsphase und sollte projektspezifisch sein; Sicherheit beginnt an der Front." Es versteht sich von selbst, dass Prävention in Sicherheitsfragen alles ist. "Niemand will nach einem Unfall handeln oder ein Bauwerk nach der Fertigstellung mit Sicherheitsmaßnahmen versehen, an die man in der Entwurfsphase hätte denken können. Es ist notwendig, gemeinsam an der Sicherheit von Gebäuden zu arbeiten, und zwar an der Front. Das ist eine verantwortungsvolle Inbetriebnahme, die sich dadurch auszeichnet, dass der Bauherr die gesetzlichen Verpflichtungen in angemessener Weise erfüllt und die Verantwortung für die Überprüfung der sicheren Fertigstellung des Bauwerks übernimmt.
Aboma coacht u. a. Baubeteiligte und schult Personen, z. B. zu Arbeitsschutzkoordinatoren. Manchmal wird dies an den Architekten delegiert, manchmal wird eine externe Partei hinzugezogen. "Aber bitte beachten Sie, dass der Bauherr verantwortlich bleibt. Die Frage ist, ob der Bauherr über ausreichende Baukenntnisse verfügt", so Oostendorp weiter. "Man sieht zum Beispiel bei Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen, dass dieses Fachwissen extern vergeben wird. Ein Coaching oder eine maßgeschneiderte Ausbildung ist wichtig." Aboma bietet einen zweitägigen Lehrgang zum V&G-Koordinator an. Am ersten Tag geht es um Gesetze und Vorschriften und Beispiele, am zweiten Tag um die Entwurfsprüfung eines bestehenden Projekts. Eine ziemliche Herausforderung. "Die Entwurfsprüfung kann einen rechtzeitigen Einblick in eine gefährliche Situation während des Baus oder während des Betriebs und der Wartung geben. Die Schüler werden angeleitet, Kompromisse zu schließen, um gute Entscheidungen zu treffen, die die Gefahr verhindern. Ein Beispiel ist die sichere Begehbarkeit des Rohbaus oder die Möglichkeit, sichere Wartungsarbeiten am Dach oder an der Fassade durchzuführen. Ein weiteres Beispiel: Der Bauherr ist für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Wenn diese fehlen und der Bauunternehmer bei einer unsicheren Situation nicht Alarm schlägt und etwas passiert, ist er grundsätzlich als Arbeitgeber verantwortlich. Der Vollstrecker stellt dann die Frage: Hat der Auftraggeber Vorkehrungen für eine sichere Instandhaltung getroffen? Es wäre wünschenswert, dass die Auftragnehmer den Vertrag häufiger ablehnen und die zu treffenden Vorkehrungen ansprechen." Noch wünschenswerter wäre es natürlich, wenn die Auftraggeber unsichere Situationen verhindern würden. "Aboma kann dabei helfen, mit Coaching und Schulungsprogrammen."