Der IKOB-Anreizfonds kann jedes Jahr ein vielversprechendes Projekt in der Bauwirtschaft und der gebauten Umwelt finanziell unterstützen. Förderfähig sind Initiativen und Akteure in den Bereichen Qualität, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Energieeffizienz, Recycling und (technische) Innovationen. Dabei kann es sich um ein Forschungs- oder Umsetzungsprojekt handeln. "Vorzugsweise handelt es sich um Projekte, die auch zu Wissensprodukten wie neuen (normativen) Richtlinien, einem Schulungsprogramm oder breit anwendbaren Anwendungen führen", sagt Wim Reedijk, Vorsitzender der IKOB-Stiftung.
"Wir werden unser Eigenkapital auch auf andere Weise einsetzen, um den Fortschritt in der Branche zu fördern. Zu diesem Zweck haben wir den IKOBStimulationsfonds ins Leben gerufen", so Reedijk weiter. "Jedes Jahr unterstützen wir ein Projekt, das zu Qualität, Nachhaltigkeit oder Sicherheit in der Praxis beiträgt. Damit fordern wir jeden auf, einen Beitrag zur Wissensentwicklung und Innovation zu leisten."
Der Antrag kann von einer juristischen oder natürlichen Person gestellt werden. Der finanzielle Beitrag ist einmalig und übersteigt nicht 50.000 €.
1. Welche finanzielle Unterstützung kann beantragt werden und welche Bedingungen gelten?
- Der finanzielle Beitrag ist einmalig und beläuft sich auf maximal 50.000 €;
- Das Projekt ist immer eine Kofinanzierung zwischen der Stiftung IKOB und den Initiatoren bzw. Beteiligten;
- Für Forschungsprojekte beträgt der finanzielle Beitrag aus dem IKOB-Anreizfonds bis zu 50% der gesamten Projektkosten;
- Bei Umsetzungsprojekten (Prototyping, Pilotprojekte usw.) werden bis zu 25% der gesamten Projektkosten aus dem IKOB-Anreizfonds gefördert;
- Höchstens 50% des Finanzbeitrags können zur Deckung des Stundenaufwands der Projektpartner verwendet werden;
- Wenn die Zuwendung gewährt wird, wird eine Vereinbarung geschlossen. Darin wird festgelegt, wie der Begünstigte den Geldbetrag ausgeben wird;
- Der Begünstigte erhält einen finanziellen Beitrag. Die IKOB-Stiftung gibt keine weiteren Hinweise.
- Es handelt sich um ein innovatives Projekt im Zusammenhang mit der Bauindustrie oder der bebauten Umwelt;
- Das Projekt leistet einen sozialen Beitrag in Bezug auf Qualität, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Energieleistung, Recycling und (technische) Innovationen;
- Bevorzugt wird ein Projekt, das (auch) zu Wissensprodukten führt. Zum Beispiel (normative) Leitlinien, ein Schulungsprogramm oder Anwendungen, die weithin genutzt werden können;
- Vorzugsweise hat das Projekt eine Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr.
- Bewerbungen können jährlich zwischen dem 1. September und dem 1. Dezember über das Formular für Stellplätze eingereicht werden;
- Der Antrag kann von einer juristischen oder natürlichen Person gestellt werden;
- Parteien können zur Bewerbung eingeladen werden. Sie können sich auch auf eigene Initiative um einen Platz bewerben;
- Die Stiftung IKOB berücksichtigt nur vollständig ausgefüllte Anträge und bittet um Zusendung des Antragsformulars, des Projektplans, des Budgets einschließlich der Finanzierung und der ausgefüllten Kofinanzierungserklärung.
- Der Vorstand der IKOB-Stiftung prüft die Anträge auf der Grundlage der Grundsätze des Fonds. Was also trägt dieses Projekt zu Qualität, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Energieeffizienz, Recycling und (technischen) Innovationen in der Bauwirtschaft und der gebauten Umwelt bei?
- Die Bewerbungen werden gegeneinander abgewogen, um das Projekt mit der nachhaltigsten sozialen Wirkung zu ermitteln;
- Ist ein Verwaltungsratsmitglied direkt in dem Sektor tätig, für den ein Antrag gestellt wird? Dann hat dieses Vorstandsmitglied bei der Bewertung des Projekts keine ausschlaggebende Stimme.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ikob-stimuleringsfonds.nl.