Ein Aufzug wird wie jeder andere Gebrauchsgegenstand in regelmäßigen Abständen gewartet. Änderungen an der Aufzugsanlage, die sich aus Reparaturen, Restaurierungen oder dem vorbeugenden Austausch von Teilen ergeben, müssen, bevor der Aufzug wieder in Betrieb genommen wird, von einer benannten Prüfstelle auf ordnungsgemäßen Betrieb und Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus geprüft werden. Manchmal werden Teile verwendet, die nicht mit dem ursprünglichen Teil identisch sind, was möglicherweise nachteilige Nebenwirkungen hat und sogar die Sicherheit beeinträchtigen kann. Um dies zu verhindern, sind neue Inspektionspläne in Vorbereitung, die sich stärker auf die Risikobewertung konzentrieren werden. Aboma hat sich bereits darauf eingestellt. Ein Interview mit Bert Huisman, Leiter Aufzüge bei Aboma.
Ersatzteile müssen die gleichen Spezifikationen erfüllen wie das vorhandene Teil, sagt Huisman. "Es kann vorkommen, dass ein Ersatzteil zwar für den Zweck geeignet ist, aber unerwünschte Nebenwirkungen hat. Das liegt an den sich ändernden Technologien und der veränderten Zusammensetzung der Komponenten. Mit den heutigen Erkenntnissen wird bereits daran gearbeitet, das derzeitige Inspektionsschema für eine Konformitätsbewertung von Aufzugsanlagen in der Nutzungsphase anzupassen. Eine Risikobewertung, einschließlich möglicher Nebenwirkungen und der Frage, wie diese beseitigt werden sollen, wird ein wichtiger Bestandteil davon sein. Er geht davon aus, dass die neue Regelung in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 in Kraft treten wird. Aboma konzentriert sich jedoch bereits jetzt stark darauf. Auch in der Praxis beginnt das Bewusstsein dafür zu wachsen, stellt Huisman fest. "Und mit einer zugegebenermaßen obligatorischen Inspektion kann man auch nachweisen, dass man die Vorschriften gut einhält.
Gedanken".
Im Übrigen ist es bereits so, dass die europäischen Vorschriften die Verantwortung für eine gute und sichere Aufzugsanlage auf den Gebäudeeigentümer verlagert haben. Sollte etwas passieren, was zu Schäden oder Verletzungen führt, muss der Gebäudeeigentümer dafür geradestehen können. "Es ist daher wichtig, dass eine ordnungsgemäße Konformitätsbewertung vorliegt. Wenn ein Aufzug durch eine Änderung vom ursprünglichen Entwurf abweicht, kann dies auch zu einer Abweichung bei der ursprünglichen Risikobewertung durch den Hersteller oder den Montagebetrieb führen. Dann ist eine sorgfältige Untersuchung erforderlich. Die Ermittlung der Gefahren, möglicher Schäden (oder schlimmer noch) möglicher Verletzungen, Vorsichtsmaßnahmen, die sich aus der Bewertung ergeben, und die Aufzeichnung der Ergebnisse sind vier Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Risikobewertung. Schließlich darf die Sicherheit der Aufzugsanlage nicht beeinträchtigt werden. Die Sicherheit des Aufzugs für die Benutzer und die am Aufzug arbeitenden Personen muss gewährleistet sein."